Arbeit


Inhalt
1 Bürgerliche Definition
2 Sozialistische Definition
2.1 Konstruktive (schöpferische und erhaltende) Arbeit
2.2 Destruktive (zerstörerische) Arbeit
2.3 Indifferente (ergebnisneutrale) Arbeit?
3 Bewußte Tätigkeit


1 Bürgerliche Definition   [zum Inhaltsverzeichnis]

Für Viele steht der Erwerb und Verbrauch eines Einkommens im Mittelpunkt ihres Lebens. Das entspricht der Definition der Arbeit als "Tätigkeit zur Erzielung eines Einkommens" in der bürgerlichen Ideologie. Diese Definition ist Folge und Ausdruck der kapitalistischen Produktionsverhältnisse.

Das angestrebte Ergebnis der Arbeit ist in diesem Verständnis nicht das Produkt (im weitesten Sinn), sondern der eigene Nutzen in Form des Einkommens. Die Motivation zur Arbeit ist eine egoistische. Gleichzeitig wird dadurch nebensächlich, mit welcher Art von Arbeit das Einkommen erzielt wird. Ob die Behandlung von Verletzten als Arzt oder die Verletzung von Menschen als Soldat im Kriegseinsatz, die Schaffung literarischer Kunstwerke als Schriftsteller oder von pornografischem Schund als Schmierfink - was solls, wenn das Einkommen stimmt?

Prostitution ist in der BRD eine normale Erwerbstätigkeit, Waffenproduktion und -handel ebenfalls. Kein Wunder, daß das Unrechtsbewußtsein auf der Strecke bleibt. Die Drogenhändler und Schutzgelderpresser wollen ja auch nur ihr Einkommen. Vielleicht sollte mal eine Legalisierung dieser Erwerbszweige erwogen werden, dann müßten diese Leute keine Schwarzarbeit mehr leisten und würden als brave Steuerzahler zu - im Wortsinn - wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft.

Diese Gleichwertigkeit folgt - wie anfangs erwähnt - aus der bürgerlichen Arbeitsdefinition. So einfach wie falsch darf Arbeit aber nicht verstanden werden.

2 Sozialistische Definition   [zum Inhaltsverzeichnis]

Ebenso einfach, aber den Begriff "Arbeit" besser erklärend ist die Definition laut "Kleines politisches Wörterbuch", von der ich nur den Anfang wiedergeben möchte: "zweckmäßige, bewußte Tätigkeit des Menschen...". Ich kenne das auch als "zielgerichtete, geplante und bewußte Tätigkeit".

Das schließt den Einkommenserwerb nicht aus, macht ihn aber nicht zum Mittelpunkt der Tätigkeit. Aus der Zweckmäßigkeit oder Zielgerichtetheit ergibt sich zwangsläufig die Frage nach dem Zweck bzw. Ziel. Gleichzeitig wird mit dieser Definition unterstrichen, daß sich der Tätige dieses Zwecks bzw. Ziels bewußt ist. Dadurch kann eine weitere Bestimmung einer Tätigkeit erfolgen.

2.1 Konstruktive (schöpferische und erhaltende) Arbeit   [zum Inhaltsverzeichnis]

Diese zielt auf eine Verbesserung der Lebensqualität der Menschen, und zwar im globalen Maßstab. Das mag für eine bestimmte Tätigkeit sehr hochtrabend klingen. Aber auch eine noch so unscheinbare Tätigkeit darf keinesfalls bewußt oder inkaufnehmend unnötige Fern- oder Folgeschäden erzeugen - natürlich nur, soweit das für die oder den die Arbeit Planenden bei optimaler Sorgfalt beurteilbar ist. Deshalb "optimaler", weil bei maximaler Sorgfalt zwar bestmöglich geplant, aber niemals ausgeführt würde - was wiederum zu einer Verschlechterung der Lebensqualität führte. Schließlich ist Arbeit die (Über-)Lebensgrundlage des Menschen.

Ich schreibe von unnötigen Schäden, weil jede Tätigkeit zwangsläufig mit "Schäden" verbunden ist, sei es (als grundsätzliche Begleiterscheinung) der Energieverbrauch durch die Tätigkeit oder z.B. die Tötung beim Schlachten.

2.2 Destruktive (zerstörerische) Arbeit    [zum Inhaltsverzeichnis]

Diese Art der Tätigkeit zielt entweder selbst auf eine Verschlechterung der Lebensqualität oder bringt sie als beabsichtigte oder inkaufgenommene Begleiterscheinung mit sich.

Eine typische destruktive Tätigkeit ist der Angriffskrieg. Andere zeigen ihren destruktiven Charakter nicht so offen: Rüstungsproduktion für Armeen mit Angriffscharakter (wie alle imperialistischen Armeen sind), Raubbau an natürlichen Ressourcen wie jedes andere verschwenderische Wirtschaften zu Lasten künftiger Generationen - die Liste könnte ich sehr verlängern, was aber die Aussage nicht klarer machte.

2.3 Indifferente (ergebnisneutrale) Arbeit?   [zum Inhaltsverzeichnis]

Solche Tätigkeit, die weder zu einer Verbesserung noch einer Verschlechterung der menschlichen Lebensqualität führt, ist nur theoretisch denkbar. Praktisch wird jede Tätigkeit räumliche und zeitliche, dann schädliche oder nützliche Fernwirkungen hervorbringen.

Gerade deshalb ist die erwähnte optimle Sorgfalt bei der Planung jeder auch noch so unbedeutend erscheinenden Tätigkeit unabdingbar.

3 Bewußte Tätigkeit   [zum Inhaltsverzeichnis]

Was soll das Ganze? Sehr einfach: Jeder hat letztlich die Wahl, eine Arbeit auszuführen bzw. eine bestimmte Arbeitsstelle anzunehmen. Er sollte sich deshalb fragen, ob diese Arbeit vordergründig schöpferischen bzw. erhaltenden oder zerstörerischen Charakter hat. In letzterem Fall ist der Einzelne, wenn er das erkennt, in vollem Umfang für die erzeugten Schäden selbst verantwortlich, unabhängig davon, ob das nach dem jeweiligen "Rechtssystem" auch strafbar ist. Er ist moralisch verantwortlich.

Ich kenne die hier gern angeführten Argumente: "Ich muß meine Familie ernähren!", "Wenn ich's nicht mache, macht's ein Anderer." und ähnlichen Schwachsinn. Das sind auch die Argumente von Drogenhändlern, Zuhältern und Auftragsmördern einschließlich Soldaten. Das ist Lüge und in vielen Fällen auch Selbstbetrug. Entscheidend ist nicht, ob sich ein anderer Verbrecher findet, sondern ob man selbst zum Verbrecher wird. Zerstörerische Arbeit ist ein Verbrechen und muß verweigert werden.

18.03.2004

Torsten Reichelt
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