Die 'euthanasierten' Bremer Stadtmusikanten
oder
Die Bremer Stadtmusikanten in der BRD des 21. Jahrhunderts
Einst erließen die Räuber ein Gesetz, welches Jedem Tier erlaubte, eine
Verfügung zu treffen. Den Tieren wurde die freie Entscheidung gelassen, in
welchem Zustand sie ihr Leben nicht mehr lebenswert finden und getötet werden
wollen.
Ein junger, kräftiger Esel konnte sich nicht vorstellen, einmal alt und schwach
zu sein. So erließ er die Verfügung, man solle ihn töten, wenn er einmal alt
und schwach wäre. Ein flinker und geschickter Jagdhund erließ die Verfügung, er
möge doch getötet werden, wenn er seiner Lieblingsbeschäftigung nicht mehr
nachgehen kann, mit seinem Herren zu jagen. Eine Katze konnte sich nicht
vorstellen, keine Mäuse mehr zu erwischen. Sie wollte niemals einen Zustand
erleben, von ihrem Herren völlig abhängig zu sein und von ihm ernährt zu
werden. Sie bat in ihrer Verfügung selbst und völlig freiwillig darum, dann
lieber getötet zu werden. Und ein besonders dummer Hahn liebte seinen Herren so
sehr, daß er verfügte, getötet zu werden, wenn sein Leben dem geliebten Herren
lebensunwert erscheint.
Eines Tages waren der Esel alt und schwach, der Hund lahm und fast blind, die
Katze war zahnlos und langsam geworden und ein Gespött für die Mäuse, und der
Herr des Hahns wollte ein Fest mit einem Gericht aus Hähnchenfleisch krönen.
Und wie die Tiere das aus eigener freier Entscheidung wollten, wurden sie
abgemurkst.
So trafen sie sich niemals, zogen niemals aus, um in Bremen Stadtmusikanten zu
werden, wurden nicht müde, fanden das Haus der Räuber nicht und verjagten diese
nicht.
Und wenn sie nicht gestorben sind, sitzen die Räuber noch heute in ihrem Haus
an der festlich gedeckten Tafel und laden von Zeit zu Zeit auch die ehemaligen
Herren des Esels, des Hundes und der Katze zu sich ein, die längst neue Esel,
Hunde und Katzen haben, und der Vierte bringt zum Fest ein gebratenes Hähnchen
mit.
Und auf dem Höhepunkt des Fests wird immer ein Schreiben verlesen, welches die
Räuber erst auf die Idee brachte, das Gesetz zu erlassen:
"Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt,
die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach
menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres
Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann."
Gezeichnet: A. Hitler, Berlin, 1. September 1939
Und dann lachen Alle lauthals und freuen sich, daß die Esel niemals alle werden.
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