Gescheiterte Scheißhausparolen



Das Problem ist durchaus nicht neu. In der BRD werden in Gesetzen wie Propaganda Begriffe verwendet, welche nirgendwo definiert sind. „Freiheit“, „Demokratie“, „Grundordnung“, „Extremismus“, „rechts“, „links“ und „Totalitarismus“ sind nur ein paar Beispiele. „Stalinismus“ gehört auch dazu – aber der ist hier nicht das Thema.

Ständig werden solche Scheißhausparolen bemüht, um die im imperialistischen Staat BRD naturgemäß asoziale, aggressive, reaktionäre, menschenfeindliche und zerstörerische Politik zur freiheitlichen demokratischen Politik gemäß Grundordnung zu erklären. Und Jeden, der diese Politik kritisiert, zum Feind dieser „Grundordnung“, zum „Extremisten“.

Einer der repressiven Schurkenstreiche des vergangenen Jahres war die Einführung der „Extremismusklausel“ bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung von Projekten gegen „Rechtsextremismus“ (Gemerkt? Gleich zwei Scheißhausparolen – rechts und Extremismus - als zusammengesetztes Wort). Sie lautet:

„'Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.'

Unterschreiben muss der Endempfänger des Geldes, demnach die einzelnen Träger.
“ (http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Extremismusklausel)

Für den inzwischen sensibilisierten Leser: Die Klausel besteht im Wesentlichen aus einer Aneinanderreihung der bereits erwähnten undefinierten Scheißhausparolen mit ein paar Bindeworten.

Genau diese inhaltliche Unbestimmtheit brach der „Extremismusklausel“ (vorläufig) das Genick. Vor dem Verwaltungsgericht Dresden wurde am 25.04.2012 einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrum e. V. Pirna (AKuBiZ) gegen den Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Pirna stattgegeben, in dem die Bewilligung von 600 Euro Fördergeld aus Bundesmitteln für ein Projekt namens "Erinnerung bewahren - Gedenkplätze erhalten" abgewiesen wurde.

Die Urteilsbegründung lautete sinngemäß, daß die Begriffe "Partner" und "extremistische Strukturen" nicht bestimmt sind und willkürliche Ausdeutungen zulassen. Sie führten zu Ungleichbehandlung und Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Natürlich war nicht zu erwarten, daß auch die Unbestimmtheit von „freiheitlich“, „demokratisch“ und „Grundordnung“ festgestellt wird. Die Richterin war sowieso schon sehr mutig und konsequent, die von oberster Bundesstelle herausgegebenen Scheißhausparolen derart deutlich abzukanzeln.

Als Provinzrichterin blieb ihr aufgrund des brisanten Inhalts nichts weiter übrig, als die Berufung zuzulassen. Aber die wird äußerst interessant: Jetzt müssen die Juristen entweder „begründen“, warum offensichtlich Scheißhausparolen (wie „Extremismus“) in der BRD juristische Definitionen sind – oder die „Extremismusklausel“ als nichtssagendes wirres Hirngespinst zur Behinderung antifaschistischer Strukturen und Aktionen offenbaren.

In dem Zusammenhang wird gern Familienministerin Kristina Schröder als zentrale Person hinter der Extremismusklausel genannt. Als ob sie als ein unbedeutender politischer Lakai des Finanzkapitals dieses Machwerk selbst erdacht hätte und verkörperte! Nichts für ungut, aber das Spiel läuft doch wirklich auf höherer Ebene. Der einzige nennenswerte eigene Beitrag der Schröder zur (Familien-) Politik war, 2010 schwanger zu werden und 2011 ein Mädchen zu gebären. Was die bürgerliche Journaille als politisches Großereignis feierte:

„Mutterglück - Kristina Schröder - Land und Baby wohlauf
Das Baby von Familienministerin Kristina Schröder ist da. Lotte Marie heißt das Kind, Mutter und Baby sind wohlauf. Und auch der Bundesrepublik geht es bestens.“
(http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1688284/Kristina-Schroeder-Land-und-Baby-wohlauf.html)

Wird sich die Politik und Propaganda der BRD künftig von einer ihrer Lieblingsscheißhausparolen, dem „Extremismus“, verabschieden? Das wird nicht geschehen. Bestenfalls wird die „Extremismusklausel“ in eine Form umgearbeitet, welche die Repression des profaschistischen Staates gegen antifaschistisches Engagement juristisch weniger angreifbar macht.

Weitere Informationen:
http://www.mdr.de/nachrichten/extremismusklausel104_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
http://www.taz.de/!92187/
http://www.taz.de/Saechsischer-Demokratiepreis/!61077/

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